AI-Act wird verpflichtend

Ab dem 2. Februar 2025 gelten in der Europäischen Union die ersten Vorschriften zu verbotenen KI-Praktiken. Diese sind in Kapitel 2 der Verordnung über künstliche Intelligenz (kurz: AI-Act) verankert, die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist. Verboten wird unter anderem die biometrische Echtzeit-Fernüberwachung im öffentlichen Raum zu Zwecken der Strafverfolgung. Auch sogenannte Social-Scoring-Systeme, die das Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern KI-gestützt bewerten und mit sozialen Benachteiligungen wie dem Ausschluss von öffentlichen Leistungen verknüpfen, werden verboten. Darüber hinaus werden KI-Anwendungen als „hochriskant“ eingestuft und strengen Auflagen unterworfen. Dazu gehören Systeme zur Bewerberauswahl, in der Justiz, zur Grenzkontrolle und im Bildungswesen. Die Regeln des AI-Acts sollen von einer nationalen Behörde überwacht werden. Wer diese KI-Aufsichtsbehörde sein wird, ist in Deutschland noch nicht abschließend geklärt. Vermutlich wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine zentrale Rolle übernehmen. Alle weiteren Vorschriften des AI-Acts werden ab dem 2. August 2026 gelten.

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