Endlich Strom- und Gaspreisbremse beschlossen – leider mit Mängeln
Kurz vor der Weihnachtspause nahm der Bundestag die Gesetzentwürfe zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Einführung einer Strompreisbremse an. Die damit endlich auf den Weg gebrachten Entlastungen für Privathaushalte und kleine und mittelständische Unternehmen sollen am 1. März 2023 in Kraft treten und rückwirkend auch für Februar und Januar 2023 ausgezahlt werden.
Vorgesehen ist, dass der Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauches auf 12 cent/kWh gedeckelt wird. Für verbrauchte Mengen darüber hinaus gilt der höhere Marktpreis. Der Strompreis für private Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 kWh pro Jahr) soll auf 40 cent/KWh brutto begrenzt werden. Wir als CDU/CSU-Fraktion kritisieren, dass die Bundesregierung das Maßnahmenpaket viel zu spät vorgelegt hat, sodass die Entlastungen bei den Verbraucher erst nach dem Winter überhaupt ankommen werden. Wäre der Sommer von der Ampel konsequent genutzt worden, hätten die Preisbremsen schon zum Winter greifen können. Weiterhin ist der komplizierte Ansatz der Ampel, die Übergewinne der Stromerzeuger abzuschöpfen, verfehlt, da er auf fiktiven Erträgen statt auf realen Gewinnen basiert! Uns ist es zwar gelungen, die Gesetzentwürfe wesentlich zu verbessern, wir konnten ihnen jedoch aufgrund der weiterhin bestehenden großen Lücken nicht zustimmen. Deshalb hatten wir zwei eigene Entschließungsanträge eingebracht, die von der Ampel leider abgelehnt wurden.
Die Politik der Bundesregierung hat in den letzten Monaten zu einer großen Verunsicherung der Haushalte und Unternehmen geführt – etwa durch die geplante Gasumlage, die den Preis noch weiter verteuert hätte. Auch die nun vorgesehenen Entlastungen für Verbraucher, die mit Pellets, Öl, Kohle oder Flüssiggas heizen, wurden erst sehr viel später von der Ampelkoalition auf den Weg gebracht, um die von vielen kritisierte „Gerechtigkeitslücke“ zu schließen. Da die Gas- und Strompreisbremsen erst ab März 2023 greifen, hat die Ampel mehrere Notlösungen um die Energiepreisbremsen herum gebaut. Das Ergebnis ist ein überaus kompliziertes Geflecht von Regelungen, welches viele Fragen der Umsetzung aufwirft. Im Fall der Entlastungen für Nutzer von Pellets, Öl, Kohle und Flüssiggas ist auch die Abwicklung der Hilfen mit den Ländern weiter ungeklärt.
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