Der Terroranschlag in Solingen und die Folgen

Der Terroranschlag in Solingen vor dreieinhalb Wochen hat uns alle schockiert. Ausgerechnet in Solingen, wo 1993 auch der rassistische Brandanschlag auf die Familie Genç stattfand bei dem fünf Familienmitglieder grausam ums Leben kamen. Beide Male war, aus völlig unterschiedlichen Gründen, Hass der Grund für diese Gewalt. Ich empfinde es als höchst belastend, dass die Unbeschwertheit, mit der wir solche Feste gefeiert haben, durch diesen Anschlag erst einmal verloren gegangen ist.

Nun stellt sich die Frage, wie wir künftig solche Terrorangriffe vermeiden können. Hierfür müssen wir neue Lösungen finden. Leider können wir, realistisch betrachtet, nicht lückenlos überprüfen, ob jemand bei einem Fest ein Messer mitführt. Ein generelles Messerverbot ist schwer zu überwachen. Bestimmte Messer, etwa das Tatmesser, sind ja bereits heute schon verboten. Und jemand, der unbedingt einen Terroranschlag verüben will, wird sich von einem Messerverbot nicht abhalten lassen. Bei Volksfesten das gesamte Terrain als Polizeischutzbereich auszuweisen und generell beim Einlass strenge Kontrollen durchzuführen, ist meiner Ansicht nach keine Antwort für entspannte Volksfeste. Ich frage mich, ob man bestimmten Personen, die bereits durch Gewalttaten aufgefallen sind, gezielt den Umgang mit Waffen, Munition, Sprengstoffen, Pyrotechnik und gefährlichen Gegenständen verbieten sollte. Diese Verbote können von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Waffenbehörden, Sprengstoffbehörden und Ordnungsämtern erlassen werden und im polizeilichen Führungszeugnis gespeichert werden. Dies wäre ein präventiver, gefahrenabwehrender Zweck zum Schutze der Bevölkerung vor Straftätern und Gefährdern. Hier finden Sie Argumente und Fakten zu den aktuellen Behauptungen zum Themenkomplex der gescheiterten Rückführung des späteren Attentäters von Solingen, um eine sachliche Debatte zu ermöglichen.

Darüber hinaus hat der Terroranschlag von Solingen eine Debatte über eine Wende in der Asyl- und Migrationspolitik ausgelöst. Wir als Unionsfraktion hatten bereits Anfang des Jahres konkrete Schritte vorgesehen. Das hat die Bundesregierung verpennt.

Friedrich Merz hatte Bundeskanzler Olaf Scholz in einem persönlichen Gespräch am 27. August 2024 hierbei die Unterstützung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angeboten. Anschließend lud die Bundesregierung zu einem ersten Treffen mit Vertretern der Union ein. Bei diesem Treffen haben unsere Vertreter verdeutlicht, welche Maßnahmen jetzt für eine echte Wende in der Asyl- und Migrationspolitik notwendig sind. Dazu zählen die Beendigung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, die Beendigung von freiwilligen Aufnahmeprogrammen (z.B. für Afghanistan) und die Wiedereinführung des Ziels der Begrenzung von Migration im Aufenthaltsgesetz. Hier lesen Sie unsere Antworten auf zentrale Fragen in der aktuellen Asyl- und Flüchtlingspolitik.

Entscheidend war und ist der Schutz der deutschen Grenze vor unerlaubten Einreisen. Wir haben der Bundesregierung unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass nur Zurückweisungen an der deutschen EU-Binnengrenze die massenhafte illegale Einreise nach Deutschland unterbinden können. Die Etablierung einer solchen Zurückweisungspraxis würde das Grundprinzip des „Dublin-Systems“ wiederherstellen: Der Ersteinreisestaat ist für die Prüfung des Asylgesuchs zuständig. Eine solche Zurückweisungspraxis ist nach unserer Rechtsauffassung möglich und nötig.

Die Bundesregierung hat in einem am Dienstag stattgefundenen zweiten Gespräch ihren Vorschlag vorgelegt. Im Kern setzt die Bundesregierung nicht auf Zurückweisungen an der Grenze, sondern auf beschleunigte Dublin-Verfahren im existierenden System der Asyl- und Migrationspolitik. Dabei ist fraglich, ob eine solche Beschleunigung mit dem von der Bundesregierung vorgeschlagenem Verfahren erreicht werden kann. So soll die Bundespolizei bei Einreise nach Deutschland “prüfen“, ob ein anderer Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist; es soll anschließend ein „beschleunigtes Verfahren“ der Rücküberstellung in den Ersteinreisestaat erfolgen.

Mein Fazit: Die Ampel-Bundesregierung hat keine Kraft für eine echte Wende in der Asyl- und Migrationspolitik, die ohne Grundgesetzänderung oder gar Einschränkung von Grundrechten möglich ist. Sie ist intern offensichtlich heillos zerstritten und kann sich nicht auf wirksame Maßnahmen einigen. Die von Nancy Faeser vorgelegten Vorschläge bleiben sehr weit hinter dem zurück, was jetzt notwendig wäre: Eine konsequente Zurückweisung an den deutschen EU-Binnengrenzen. Nur so lässt sich der Zustrom nach Deutschland stoppen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten keinen Ampel-Minimalkompromiss, sondern die Lösung des Problems. Diese Tatenlosigkeit der Bundesregierung, für die Bundeskanzler Olaf Scholz die Verantwortung trägt, ist eine Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Die Ampel kapituliert vor der Herausforderung der irregulären Migration. Die Bundesregierung ist handlungsunfähig und führungslos.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht für Scheinlösungen und endlose Gespräche in immer neuen Arbeitsgruppen und sonstigen Gesprächsformaten nicht zur Verfügung. Die nun tatsächlich notwendigen Maßnahmen für eine neue Asyl- und Migrationspolitik sind bekannt. Es gibt keinen Redebedarf, sondern Handlungsbedarf. Wir erneuern unsere Forderung nach konsequenter Zurückweisung an der Grenze zur Beendigung der massenhaften illegalen Einreise nach Deutschland.

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