Wachstumschancengesetz gestoppt vom Bundesrat – auch durch Ampel-Länderchefs
Immer wieder wird uns als CDU/CSU-Fraktion vorgeworfen, wir wollten das Wachstumschancengesetz verhindern und damit auch die Rettung vieler mittelständischer Unternehmen in Deutschland. Das ist falsch. Richtig ist, dass wir dem Gesetz im Bundestag nicht zugestimmt haben, und zwar aus guten Gründen. Gestoppt hat es aber der Bundesrat, u.a. die Länderchefs von Baden-Württemberg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, die allesamt zu den Ampel-Parteien gehören.
Das Wachstumschancengesetz enthält neben geeigneten und längst überfälligen Maßnahmen, die bei den Unternehmen in dieser Situation zu einer verbesserten Liquiditätslage führen können, leider auch zu viele erhebliche Verschärfungen im Steuerrecht, die dem eigentlichen Ziel des Gesetzes entgegenlaufen. Hierzu gehört die Einführung einer nationalen Anzeigepflicht, die den Bürokratieaufwand bei den Unternehmen erheblich erhöhen wird. Weiterhin schließt die Bundesregierung land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie gartenbauliche Betriebe mit Primärerzeugung faktisch von der geplanten Investitionsprämie aus. Gekoppelt mit einer versteckten Steuererhöhung durch die Absenkung des Pauschalierungssatzes und der ausgelassenen Anhebung der Pauschalierungsgrenze, werden mit dem Gesetz viele Belange der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus benachteiligt.
Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das Wachstumschancengesetz trotz seines hoffnungsvollen Namens ein regelrechter „Scheinriese“ ist und es in dieser Form nicht maßgeblich zur Verbesserung der aktuellen Situation beitragen wird.
Dieser Meinung waren auch Länderchefs der SPD: Auch Stephan Weil und Manuela Schwesig haben den Vermittlungsausschuss angerufen. Stephan Weil, SPD-Ministerpräsidenten von Niedersachsen: „Die Länder haben heute im Bundesrat das Wachstumschancengesetz des Bundesfinanzministers gestoppt. Es handelt sich um ein Bundesgesetz zulasten Dritter. Allein die Kommunen würden jährlich mit rund 2 Milliarden Euro zur Kasse gebeten. Die ohnehin finanziell unter großem Druck stehenden Städte und Gemeinden müssen wir stärken und dürfen sie nicht noch weiter schwächen. Der Bundesfinanzminister wäre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gut beraten, seine Gesetzesentwürfe einmal auf den Prüfstand zu stellen, anstatt über die Kürzungen von Sozialleistungen zu spekulieren. Frei nach dem amerikanischen Sprichwort: Wenn Du im Loch sitzt, höre auf zu graben.“
Jetzt muss eine echte Einigung im Vermittlungsausschuss erzielt werden. Als Leitfaden kann hier auch unser Entschließungsantrag dienen. Ich hoffe, dass ein für alle Seiten zufriedenstellender Kompromiss gefunden wird, der tatsächlich unserer schwächelnden Wirtschaft hilft und die Länder und Kommunen nicht zu stark zusätzlich belastet.
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