Wahlrechtsreform
Mit der Veränderung des Wahlrechts vom 17. März 2023 hat die Mehrheit der Ampelkoalition erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland über die Köpfe der Opposition hinweg ein Wahlrecht beschlossen. Dieses neue Ampel-Bundestagswahlrecht benachteiligt in seinen konkreten Auswirkungen offensichtlich die CSU und die Partei Die Linke stark. Die Ampelmehrheit hat damit die gute Tradition verletzt, dass über das Wahlrecht zumindest unter den demokratischen Kräften in der deutschen Politik Konsens bestehen sollte. Diese Regelung, nämlich der Wegfall der Grundmandatsklausel, hat das Bundesverfassungsgericht nun als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt: Zur Vermeidung der Zersplitterung des Deutschen Bundestages ist eine Prozenthürde statthaft, sie muss jedoch abgemindert werden, so wie das die Grundmandatsklausel gewährleistet.
Die andere schwerwiegende Veränderung des Wahlrechts, nämlich die mögliche Streichung von direkt gewonnen Mandaten in Wahlkreisen, hat das Bundesverfassungsgericht hingegen für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts akzeptiere ich selbstverständlich voll umfänglich.
Das Ziel der Wahlrechtsreform, den Bundestag zu verkleinern, hatten wir schon einmal erreicht: Dazu hatten wir in der Großen Koalition bereits für die Wahl 2021 eine Bremse eingeführt, die ab der Wahl 2025 verschärft wirksam geworden wäre: Eine Kombination aus einer begrenzten Hinnahme nicht auszugleichender Überhangmandate, verbunden mit der Reduzierung der Zahl der Wahlkreise auf 280 hätte die Gefahr einer erheblichen Vergrößerung des Bundestages wirksam beseitigt und wäre gleichzeitig verfassungskonform. So stand es für die nächsten Bundestagswahlen verbindlich im Gesetz. Aber die Ampel musste unbedingt ihr eigenes Ding machen, das nun das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie zu schwächen droht.